Bauarchiv
Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Coswig verfügt über einen großen Bestand an Bauakten fast aller Grundstücke im Coswiger Stadtgebiet. Die Ältesten stammen aus der Zeit um 1890.
Auch das Bauarchiv mit den Bauakten aus vielen Jahrzehnten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzes. Neben einer ganze Reihe von Informationen zur Entstehung und Ausführung von Bauwerken, Berechnungen und Bauplänen, enthalten diese Akten auch Schriftstücke, die auf persönliche Lebensumstände von Personen hinweisen.
Eine Bauakteneinsicht ist daher nur möglich, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann. Eine Einsicht in Bauakten wird grundsätzlich nur an Grundstückseigentümer bzw. deren Bevollmächtigte gewährt. Ein entsprechender Nachweis ist zum Termin vorzulegen. Mit der Zustimmung zur Akteneinsicht stimmt der Eigentümer damit ebenfalls der Bekanntgabe eventuell sensibler Daten zu.
Für die Einsichtnahme in die Akten aus dem Bauarchiv ist ein persönliches Erscheinen nach telefonischer Voranmeldung erforderlich. Die Einsichtnahme kann während der aufgeführten Öffnungszeiten, aber auch nach Vereinbarung stattfinden.
Aufgrund des Verwaltungsaufwandes und der notwendigen Betreuung ist die Einsichtnahme gebührenpflichtig. Wir fertigen nach Absprache auch gern für Sie Kopien, die ebenso gebührenpflichtig sind.