Anmeldung einer Veranstaltung
Für die Durchführung einer Veranstaltung kann es erforderlich sein, Genehmigungen oder Erlaubnisse einzuholen, sodass eine Anzeige erforderlich ist.
Ihre Veranstaltung muss angezeigt werden, wenn insbesondere einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
- Es handelt sich um eine kommerzielle Veranstaltung mit Gewinnerzielungsabsicht.
- Es wird eine hohe Besucherzahl bzw. eine hohe Besucherkonzentration erwartet.
- Die Veranstaltung ist öffentlich zugänglich.
- Die Veranstaltung findet auf öffentlichen Flächen (Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen) statt.
- Es werden Speisen und Getränke verkauft.
- Es können Lärmbelästigungen der Nachbarschaft nicht ausgeschlossen werden.
- Es werden Fliegende Bauten (z.B. Bühnen, Zelte, Karussell) verwendet.
- Die Veranstaltung findet in Räumen oder Gebäuden statt, die baurechtlich für diese Nutzung nicht beschaffen bzw. (noch) nicht genehmigt sind (z.B. Scheunen, Industrie- oder Lagerhallen).
- Für den Veranstaltungsort bestehen bereits Auflagen zur Anzeigepflicht (z.B. baurechtliche Bescheide).
Zur Anzeige Ihre Veranstaltung beim Fachbereich Ordnungswesen nutzen Sie bitte dieses Formular: » Anmeldung einer Veranstaltung.
Private Veranstaltungen mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis müssen in der Regel nicht angezeigt werden. Dazu gehören beispielsweise interne Firmenfeste, Hochzeitsfeiern, Schulfeste, Schuleinführungen oder Geburtstagsfeiern. Sobald jedoch eines der oben genannten Kriterien zutrifft, muss die Veranstaltung angezeigt werden.
Auch bei der Durchführung von privaten Veranstaltungen ist zu beachten, dass die allgemein gültigen Bestimmungen wie „Schutz der Nachtruhe sowie der Ruhe an Sonn- und Feiertagen“, Benutzung von akustischen Geräten und Musikinstrumenten und „Lärm aus Veranstaltungsstätten, Gaststätten und Versammlungsräumen“ (§§ 12-14 Polizeiverordnung der Stadt Coswig) einzuhalten sind. Besonders ist zu beachten, dass gemäß § 12 der Polizeiverordnung der Stadt Coswig in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sämtliche Handlungen zu unterlassen sind, dass andere dadurch in ihrer Nachtruhe gestört werden.
Für private Veranstaltungen unterhalb der Anzeigepflicht empfiehlt sich dennoch, die Nachbarschaft und das zuständige Polizeirevier über die geplanten Feierlichkeiten zu informieren, wenn Störungen der Allgemeinheit nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Trotz dieser Information gelten für derartige Feste die Vorschriften der Polizeiverordnung der Stadt Coswig und schützt nicht vor einer Ahndung von möglichen Beschwerden.
Im Zuge der Planung Ihrer Veranstaltung empfehlen wir Ihnen vorab Kontakt zum Fachbereich Ordnungswesen / Ortspolizeibehörde aufzunehmen.
Je nach Art der Veranstaltung kommen die nachfolgend aufgeführten Verfahren ebenfalls in Betracht:
- Antrag auf Baumaßnahmen und Sondernutzung auf öffentlichen Straßen in Coswig
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsgrund
- Anzeige über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass
- Sonderfallprüfung von Veranstaltungen im Rahmen der Anwendung der Freizeitlärm-Richtlinie der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI)
- Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
- Antrag zur Genehmigung eines Feuerwerkes der Kategorie II
- Antrag auf Abbrennen eines Lagerfeuers
- Anzeige einer öffentlichen Lotterie oder Ausspielung
- Anzeige zur Aufstellung Fliegender Bauten