Anmeldung einer Veranstaltung

Für die Durchführung einer Veranstaltung kann es erforderlich sein, Genehmigungen oder Erlaubnisse einzuholen, sodass eine Anzeige erforderlich ist.

Ihre Veranstaltung muss angezeigt werden, wenn insbesondere einer der folgenden Punkte erfüllt ist:

  • Es handelt sich um eine kommerzielle Veranstaltung mit Gewinn­erzielungsabsicht.
  • Es wird eine hohe Besucher­zahl bzw. eine hohe Besucher­konzentration erwartet.
  • Die Veranstaltung ist öffentlich zugänglich.
  • Die Veranstaltung findet auf öffentlichen Flächen (Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen) statt.
  • Es werden Speisen und Getränke verkauft.
  • Es können Lärmbelästigungen der Nachbarschaft nicht ausgeschlossen werden.
  • Es werden Fliegende Bauten (z.B. Bühnen, Zelte, Karussell) verwendet.
  • Die Veranstaltung findet in Räumen oder Gebäuden statt, die baurechtlich für diese Nutzung nicht beschaffen bzw. (noch) nicht genehmigt sind (z.B. Scheunen, Industrie- oder Lagerhallen).
  • Für den Veranstaltungsort bestehen bereits Auflagen zur Anzeigepflicht (z.B. baurechtliche Bescheide).

Zur Anzeige Ihre Veranstaltung beim Fachbereich Ordnungswesen nutzen Sie bitte dieses Formular: » Anmeldung einer Veranstaltung.

Private Veranstaltungen mit einem geschlossenen Teilnehmer­kreis müssen in der Regel nicht angezeigt werden. Dazu gehören beispielsweise interne Firmen­feste, Hochzeits­feiern, Schulfeste, Schul­einführungen oder Geburtstags­feiern. Sobald jedoch eines der oben genannten Kriterien zutrifft, muss die Veranstaltung angezeigt werden.

Auch bei der Durchführung von privaten Veranstaltungen ist zu beachten, dass die allgemein gültigen Bestimmungen wie „Schutz der Nachtruhe sowie der Ruhe an Sonn- und Feiertagen“, Benutzung von akustischen Geräten und Musik­instrumenten und „Lärm aus Veranstaltungs­stätten, Gaststätten und Versammlungs­räumen“ (§§ 12-14 Polizei­verordnung der Stadt Coswig) einzuhalten sind. Besonders ist zu beachten, dass gemäß § 12 der Polizei­verordnung der Stadt Coswig in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sämtliche Handlungen zu unterlassen sind, dass andere dadurch in ihrer Nachtruhe gestört werden.

Für private Veranstaltungen unterhalb der Anzeige­pflicht empfiehlt sich dennoch, die Nachbarschaft und das zuständige Polizei­revier über die geplanten Feierlichkeiten zu informieren, wenn Störungen der Allgemeinheit nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Trotz dieser Information gelten für derartige Feste die Vorschriften der Polizei­verordnung der Stadt Coswig und schützt nicht vor einer Ahndung von möglichen Beschwerden.

Im Zuge der Planung Ihrer Veranstaltung empfehlen wir Ihnen vorab Kontakt zum Fachbereich Ordnungswesen / Ortspolizeibehörde aufzunehmen.