Grundsteuer 2025

Grundsteuer 2025 – keine Zahlung ohne neuen Bescheid

Neuer Grundsteuerbescheid ab 2025

Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. In der Folge wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 die neue Hebesatzsatzung beschlossen. Diese ist im Amtsblatt unter Bekanntmachungen auf Seite 3 sowie auf der Homepage der Stadt Coswig unter Bekanntmachungen - coswig.de veröffentlicht.

Die Große Kreisstadt Coswig informiert, dass alle Grundsteuerpflichtigen einen neuen Bescheid mit den Fälligkeitsterminen zur Zahlung der Grundsteuer erhalten.

Vorgesehen ist, die Steuerbescheide im Januar 2025 zu versenden. Bitte warten Sie diesen Bescheid ab, bevor Sie die Zahlung in Auftrag geben.

Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut einen Dauerauftrag zur Zahlung der Grundsteuer erteilt haben, passen Sie diesen bitte nach Erhalt des Bescheides an die neuen Beträge an.

Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der fälligen Beträge erteilt, müssen Sie nichts weiter tun. Der Lastschrifteinzug erfolgt zu den auf dem Bescheid ausgewiesenen Fälligkeiten.

Änderungen Ihrer Bankverbindung teilen Sie uns bitte, wie in der Vergangenheit, umgehend mit.

Friederike Trommer
Bürgermeisterin/Kämmerin

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