Förderanträge an Alfred-Prescher-Stiftung
Der ehemalige Coswiger Alfred Prescher (1892-1971) hat in seinem Testament aus dem Jahr 1945 verfügt, dass mit den Einnahmen aus dem Verkauf seines Grundbesitzes in Coswig eine Stiftung für Kriegsblinde geschaffen werden soll. Im Jahr 2010 wurde durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Coswig die Errichtung einer solchen Stiftung unter dem Namen „Alfred-Prescher-Stiftung“ beschlossen.
Zum achten Mal besteht nun die Möglichkeit, aus den Stiftungserträgen des Jahres 2018 Unterstützungsleistungen im Sinne der Stiftungssatzung zu bewilligen. Der Aufruf richtet sich an alle Coswiger Einwohner, Coswiger Vereine und Coswiger Unternehmen. Die bekannten Blindenverbände werden direkt angeschrieben.
Gemäß der Stiftungssatzung sollen die Unterstützungen und Hilfeleistungen vorrangig Kriegsblinden dienen und auf Wunsch des Stifters vorrangig für die Anschaffung von Blindenhunden verwendet werden. Soweit an Blindenhunden kein Bedarf bestehen sollte, können analog zu den Vorjahren auch finanzielle Mittel für die Anschaffung anderer Blindenhilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, z. B. für Blindenschrift oder technische Geräte zur Orientierung im öffentlichen Verkehrsraum, in sonstigen zugänglichen öffentlichen Räumen oder auch im privaten Bereich.
Wir bitten um Einreichung eines schriftlichen Förderantrages bis zum 11. Januar 2019 bei der Stadtverwaltung Coswig, Bürgermeister Thomas Schubert, Karrasstraße 2, 01640 Coswig. Der Antrag sollte eine Projektbeschreibung, Angaben zu den Gesamtkosten und zu den beteiligten Personen enthalten. In seiner Sitzung am 13. Februar 2019 wird das Spendenkuratorium entscheiden, welche Projekte unterstützt werden.
Thomas Schubert
Bürgermeister