Flüssen, Bächen und Seen im Landkreis Meißen geht das Wasser aus
Wasserentnahme aus Gewässern zur Bewässerung ist strikt verboten
Den Flüssen, Bächen und Seen im Landkreis Meißen fehlt Wasser. Der nun bereits seit Wochen ausbleibende Regen hat zu einer sichtbaren Dürresituation geführt. Nicht nur den Pflanzen und Tieren fehlt das Nass auch in den Gewässern selbst ist die Situation dramatisch.
Die Wasserführung in den Oberflächengewässern ist extrem gering. Der Wasserhaushalt sämtlicher Oberflächengewässer im Landkreis Meißen stellt sich aktuell (Stand 21. Juli 2022) als extreme Trockensituation dar. Teilweise liegt die Wasserführung der Fließgewässer unterhalb der Grenzwerte, die in den vergangenen 30 Jahren beobachtet wurden, wie das Beispiel der Großen Röder am Pegel Kleinraschütz/Großenhain am 21. Juli 2022 im Vergleich der letzten 30 Jahre zeigt:
Aktueller Durchfluss (21. Juli 2022) | 350 l/s (Tendenz fallend) |
mittlerer Niedrigwasserdurchfluss für den Monat Juli (MNQJul) |
495 l/s |
mittlerer Niedrigwasserdurchfluss Jahr (MNQ) |
1.000 l/s |
mittlerer Jahresdurchfluss (MQ) | 4.000 l/s |
Die Daten der mittleren Werte basieren auf einer Auswertung der Jahre 1992-2021.
Vereinzelt sind Gewässer sogar vollständig ausgetrocknet. Im Hinblick auf die Wettervorhersagen wird eine weitere Verschärfung der Situation erwartet.
Am 16. August 2018 ist im Landkreis Meißen die Allgemeinverfügung mit strikter Beschränkungder Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern zu Bewässerungszwecken in Kraft getreten. Diese ist nach wie vor in Kraft und gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme durch die zuständige Wasserbehörde erteilt wurde.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Dabei wirkt sich die dramatische Wasserhaushaltssituation auf die Höhe des Bußgeldes aus. Konkret heißt es im Bußgeldkatalog Umwelt: „…werden aufgrund der flächendeckenden Unterschreitung der mittleren Niedrigwasserdurchflüsse im Einzelfall mit einem Bußgeld ab 1.000 bis 50.000 Euro geahndet.“ Das heißt bei festgestellten Verstößen werden Bußgelder von mindestens 1.000 Euro erhoben.
Zum Schutz der Gewässer werden nun die Kontrollen gegen Verstöße zu dieser Entnahmebeschränkung intensiviert. Dabei werden Kontrollen auch in die Morgen- und Abendstunden gelegt. Die Untere Wasserbehörde fordert die Anlieger der Gewässer eindringlich auf, sämtliche Anlagen zur Wasserentnahme (Pumpen, Schläuche etc.) auch bei Nichtbenutzung aus den Gewässern zu entfernen. Nur so kann ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Die Untere Wasserbehörde appelliert zudem an die Bevölkerung besonders sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen. Die Situation des Wasserhaushaltes ist tatsächlich dramatisch. Auch der Grundwasserstand ist davon betroffen. Das Wässern sollte auf das Nötigste reduziert werden, auch wenn das verwendete Wasser aus dem Grundwasser oder aus der öffentlichen Wasserversorgung stammt. Eine Bewässerung ist nur bei geringer Verdunstung, in den Morgen- und Abendstunden, effektiv. Darüber hinaus ist große Sorgfalt auf die Auswahl der zu bewässernden Flächen und Kulturen zu legen. Eine Bewässerung von Rasenflächen ist in der aktuellen Situation eine reine Wasserverschwendung.
Landratsamt Meißen