Coswiger Familienpass im neuen Design
Wer bekommt einen Familienpass?
Einen Coswiger Familienpass können Familien mit Hauptwohnsitz i. S. d. § 22 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) in der Stadt Coswig auf Antrag erhalten. Es muss mindestens ein kindergeldberechtigtes minderjähriges Kind im Haushalt zumindest eines Sorgeberechtigten leben. Den Personensorgeberechtigten gleichgestellt sind Pflegeeltern i.S.v. § 33 SGB VIII.
Eine der folgenden Voraussetzungen muss zudem für den Erhalt eines Coswiger Familienpasses vorliegen:
- Inhaber des Familienpasses des Freistaates Sachsen
- Empfänger von Bürgergeld (SGB II)
- Empfänger von Grundsicherungs-/Sozialhilfeleistungen (SGB XII)
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Empfänger von ungekürzten sächsischen Landeserziehungsgeld (SächsLEerzGG)
Ein Nachweis über den Anspruch auf Kindergeld (z. Bsp. Kontoauszug) ist im Bürgerbüro vorzulegen.
Wo kann der Familienpass beantragt werden?
Das Antragsformular wird auf der Internetseite der Stadt Coswig im ausfüllbaren PDF-Format zur Verfügung gestellt. Der Familienpass wird nach Prüfung der Berechtigung unter Vorlage des Personalausweises und der o.g. Nachweise im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Coswig, Karrasstr. 2, 01640 Coswig ausgestellt.
Wofür kann der Familienpass genutzt werden?
Der Inhaber des Familienpasses Coswig sowie seine Familienangehörigen sind berechtigt, die nachfolgend aufgeführten Einrichtungen der Stadt Coswig nach Vorlage des Passes zum ermäßigten Eintrittsgeld zu besuchen:
Badesee Coswig-Kötitz* Brockwitzer Str. 33, 01640 Coswig |
Karrasburg – Museum Coswig* Karrasstr. 4, 01640 Coswig
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Stadtbibliothek Coswig Karrasstr. 2, 01640 Coswig (Erlass der Jahresgebühr) |
*Inhaber des Familienpasses sind die Eltern. Sie sind berechtigt, gemeinsam mit den eingetragenen Kindern (oder auch nur mit einem eingetragenen Kind) die o.g. genannten Einrichtungen zum ermäßigten Eintrittsgeld zu besuchen. Für Eltern ohne ein eingetragenes Kind gilt der ermäßigte Eintritt nicht, da der Familienpass besonders das gemeinsame Erleben der Eltern mit ihren Kindern unterstützt.
Beate Brandt
Leiterin Bürgerbüro