Bund fördert private Maßnahmen zur Lärmsanierung
In seiner Sitzung am 07.12.2016 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Coswig den Lärmaktionsplan Stufe II beschlossen. Dieser war für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr und für Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr aufzustellen. Dauerhafte Lärmbelastungen können zu gesundheitlichen Problemen wie Bluthochdruck oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Im Coswiger Stadtgebiet sind rund 7.000 Bürger vom Bahn- und Straßenlärm betroffen.
Die Stadt Coswig wirkt der Lärmbelastung vorrangig durch stadtplanerische Maßnahmen entgegen. So wird in unmittelbarer Nähe zur Bahntrasse kein Wohnbauland ausgewiesen.
Auch privat kann der Lärmbelastung entgegengewirkt werden. Mit dem Einbau von Lärmschutzfenstern und –türen, durch Dämmung der Außenwände und Dächer kann eine schalltechnische Verbesserung des Gebäudes erreicht und die Lärmbelastung gesenkt werden. Für die Umsetzung solcher passiven Lärmschutzmaßnahmen sind Fördermöglichkeiten nutzbar. Für Strecken, die im Gesamtkonzept der Lärmsanierung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) aufgenommen sind, stellt der Bund Fördermittel bereit. Diese werden vom Eisenbahninfrastrukturunternehmen für die Realisierung von passiven Lärmschutzmaßnahmen an die Haus- und Wohnungseigentümer weiterverteilt. Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel ist, dass das zu schützende Gebäude vor 1990 errichtet wurde.
Weitere Informationen und der vollständige Lärmaktionsplan Stufe II sind auf der Homepage der Großen Kreisstadt Coswig www.coswig.de unter Rathaus/Stadtpolitik/Stadtrecht/Bauwesen abrufbar. Die Förderrichtlinie und Mustervereinbarung zur Weiterleitung von Fördermitteln sowie ausführliche Informationen zum Lärmsanierungsprogramm sind auf der Homepage des EBA unter der Rubrik Finanzierung – Lärmsanierung zu finden: www.eba.bund.de.