Ohne Wasser, merkt euch das, ...

Bekanntmachung Rat der Stadt Coswig

Die Überschrift verrät, dass jetzt niemand eilig den Wasserhahn im Garten schließen muss. Diese Bekanntmachung galt in Coswig für eine Trockenperiode im Sommer 1976.

Allenfalls finanzielle Gründe sind heute bei vielen Anlass zum sparsamen Umgang mit Wasser. Damals war es die notorisch herrschende Wasser­knappheit bei längerer oder manchmal auch schon bei kürzerer Trockenheit, der nur durch Sparsamkeit nicht beizukommen war.

Der passionierte Kleingärtner erinnert sich bestimmt noch gut an das Erlebnis des kollektiven Wasserhahn­aufdrehens Punkt 21 Uhr – ein dünner Wasser­strahl plätscherte müde aus dem Schlauch! Aber wer sah schon gern dem mühsam gehegten Obst und Gemüse beim Vertrocknen zu? Ganz pfiffige Zeit­genossen perfektionierten deshalb in ihrem Garten z.B. die versteckte Riesel­methode oder durchzogen den Garten mit einer Art Wasser­graben­system. Somit hofften sie den amtlichen Kontrolleuren ein Schnippchen zu schlagen, die Sprenger­geräusche vor dem erlaubten Zeitpunkt aufspüren sollten.

Die sommerliche Wasserknappheit mit den Beschränkungen der Wasser­entnahme blieb uns bis zur Wende erhalten. Nur die Zeiten für das Beregnungs­verbot änderten sich in den Jahren. Doch daran, dass Wasser ein kostbares Gut ist, hat sich bis heute nichts geändert.

Petra Hamann, Stadtarchiv