Coswiger Amtsblatt – elektronisches Amtsblatt

Amtliche Veröffentlichungen der Stadt Coswig erfolgen seit dem 01.01.2025 im elektronischen Amtsblatt.

Das elektronische Amtsblatt stellt grundsätzlich die authentische Form der amtlichen Veröffentlichung (öffentliche Bekanntmachungen, ortsübliche Bekanntgaben, ortsübliche Bekanntmachungen) dar, die rechtsverbindlich für das Gebiet der Großen Kreisstadt Coswig gelten.

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Tagesordnung der 4. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung