200 Jahre Königreich Sachsen
Erinnerung an ein "glorreiches Ereigniß"
Wie die "Unterthanen“ des ersten Königs von Sachsen in den Dörfern Coswig, Sörnewitz, Brockwitz und Kötitz diese Nachricht bewerteten und wie sie "an diesem glorreichen Ereigniße treudevotesten Antheil“ genommen haben, ist nicht überliefert.
Überliefert ist im Stadtarchiv lediglich das dazu verfügte Mandat des ersten Königs von Sachsen, Friedrich August I., vom 2. Januar 1807 "zu Jedermanns Wißenschaft und Nachachtung.“ Ein dünnes Fädchen an diesem Schriftstück zeugt davon, dass es in einem der oben genannten Dörfer ausgehangen haben muss.
1768 übernahm Friedrich August (1750 – 1827), Urenkel August des Starken, als Kurfürst Friedrich August III. die Regierung von seinem Vater Friedrich Christian. Schon zu Lebzeiten erhielt er den Beinamen "der Gerechte“.
Am 20. Dezember 1806 ließ sich Kurfürst Friedrich August III. zum ersten König von Sachsen proklamieren, ohne Krone und Machtinsignien. Ganz so glorreich kann das Ereignis auch nicht gewesen sein, denn das neue Königreich Sachsen stand zunächst unter napoleonischer Herrschaft.
100 Jahre später, am 30. Dezember 1906, war dieses geschichtsträchtige Ereignis dem Meißner Tageblatt lediglich 3 Zeilen wert: "Am 20. Dezember 1906 waren 100 Jahre verflossen, daß in Dresden die glanzumstrahlte Proklamation des Kurfürstentums Sachsen zum Königreich erfolgte.“
Nun jährt sich die Proklamation Sachsens zum Königreich bereits zum 200. Mal. Eine Sonderausstellung im Schloss Pillnitz erinnerte in diesem Jahr daran und würdigte gleichzeitig Sachsens ersten König Friedrich August den Gerechten.
Petra Hamann, Stadtarchiv